RotmeerReisenÄgypten • Rotes Meer
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Für Anbieter

Partnerbedingungen

Transparente Regeln für Profile, Anfragen, Vermittlung, Voucher, Bewertungen und die Plattformnutzung.

Kernregel

Der Anbieter erbringt die lokale Tour in eigener Verantwortung. Rotmeerreisen vermittelt und vereinnahmt den vorab ausgewiesenen Rotmeerreisen-Anteil; der Anbieter fordert vor Ort nur den im aktiven Voucher ausgewiesenen Restbetrag.

Beispiel bei 35%Gesamtpreis 100,00 EUR

Rotmeerreisen-Anteil: 35,00 EUR · Restbetrag Anbieter: 65,00 EUR.

1. Betreiber, Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

Diese Bedingungen regeln die gewerbliche Nutzung der Plattform durch lokale Anbieter gegenüber Rotmeerreisen, Inhaber Stefan Fischer, Eichenkratt 51, 24887 Silberstedt. Sie werden vor Registrierung zugänglich gemacht und mit Version, Sprache, Zeit, IP-/Geräteinformationen sowie Anbieterbezug dokumentiert.

Vorrangige Individualabreden bleiben unberührt. Zwingende Vorschriften, insbesondere die Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B), der Digital Services Act und Verbraucherrecht, gelten unabhängig von diesen Bedingungen.

2. Registrierung, Unternehmerstatus und Identitätsprüfung

Teilnehmen dürfen nur rechtmäßig tätige Unternehmer. Der Anbieter übermittelt korrekte und aktuelle Angaben zu rechtlichem Namen, öffentlichem Namen, Anschrift, Kontakt, vertretungsberechtigter Person, Register-/Lizenzdaten, Steuerstatus, Zahlungsdaten und gegebenenfalls Identitätsnachweisen. Er bestätigt, dass er die angebotenen Leistungen gewerblich und in eigener Verantwortung erbringt.

Rotmeerreisen darf Nachweise auf Plausibilität und Aktualität prüfen. Eine Freigabe ist keine behördliche Zulassung und entbindet den Anbieter nicht von eigenen Genehmigungen, Versicherungen, Steuer-, Arbeits-, Verbraucher-, Sicherheits- oder Informationspflichten.

3. Anbieterprofil und Pflichtinformationen

Vor Veröffentlichung müssen Kunden den Leistungserbringer eindeutig erkennen können. Der Anbieter hält mindestens rechtlichen Namen, ladungsfähige Anschrift, E-Mail, Telefon/WhatsApp, Ansprechpartner, Leistungsort, wesentliche Eigenschaften, Gesamtpreis, Steuern/Gebühren, Zahlungsablauf, Storno- und Sicherheitsbedingungen aktuell. Änderungen sind unverzüglich einzupflegen.

Falsche, irreführende, diskriminierende, rechtswidrige oder fremde Rechte verletzende Inhalte sind untersagt. Rotmeerreisen kann Inhalte bis zur Klärung zurückhalten.

4. Leistungen, Preise, Bilder und Übersetzungen

Beschreibungen müssen vollständig, verständlich und tatsächlich erfüllbar sein. Der Anbieter nennt Ein-/Ausschlüsse, Dauer, Sprache, Treffpunkt/Abholung, Alters- und Eignungsanforderungen, Sicherheitsvorgaben, Barrieren und wesentliche Einschränkungen. Gesamtpreise dürfen keine unvermeidbaren Bestandteile verbergen.

Für hochgeladene Texte, Marken und Bilder räumt der Anbieter Rotmeerreisen ein einfaches, räumlich für die Plattformvermarktung erforderliches, zeitlich auf die Zusammenarbeit und notwendige Nachläufe beschränktes Nutzungsrecht ein. Er garantiert die erforderlichen Rechte und Einwilligungen.

Automatische Übersetzungen unterstützen die Darstellung, ersetzen aber nicht die Prüfung des Anbieters. Personenbezogene oder vertrauliche Daten dürfen nicht in übersetzte Leistungsfreitexte eingetragen werden.

5. Rotmeerreisen-Gebühr und Preisaufteilung

Der systemweit eingestellte Prozentsatz wird vor Veröffentlichung beziehungsweise Buchung transparent angezeigt. Maßgeblich ist der bei der jeweiligen Buchung dokumentierte Satz; spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend. Rotmeerreisen stellt dem Kunden den eigenen Reservierungs-/Vermittlungsanteil in Rechnung. Der Anbieter erhält direkt vom Kunden nur den im Voucher ausgewiesenen Restbetrag.

Der Anbieter darf die Rotmeerreisen-Gebühr nicht zusätzlich verlangen, den Gesamtpreis nachträglich erhöhen oder den Kunden zur Umgehung der bestätigten Buchung auffordern. Abweichende Abrechnungsmodelle bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

6. Anfrage, Verfügbarkeit und Gegenvorschlag

Rotmeerreisen stellt keinen vollständigen Kalender aller externen Buchungskanäle bereit. Der Anbieter prüft jede Anfrage im eigenen verbindlichen Kalender und bestätigt, lehnt ab oder sendet einen konkreten Gegenvorschlag. Bis zur Bestätigung besteht kein Anspruch auf Durchführung.

Antworten müssen zeitnah, wahr und nachvollziehbar sein. Eine Bestätigung ist nur zulässig, wenn Personal, Kapazität, Genehmigungen, Fahrzeug/Boot/Ausrüstung und sichere Durchführung tatsächlich verfügbar sind.

7. Kundenvertrag und Leistungserbringung

Mit Annahme der konkreten Buchung schließt der Anbieter grundsätzlich den Vertrag über die lokale Tour direkt mit dem Kunden. Er erfüllt sämtliche vorvertraglichen Informationen und stellt die Leistung wie bestätigt bereit. Rotmeerreisen bleibt Vermittler, sofern nicht ausdrücklich eine andere Rolle erklärt wird.

Der Anbieter ist allein für Durchführung, Personal, Subunternehmer, Verkehrssicherheit, Ausrüstung, Versicherungen, lokale Abgaben und behördliche Vorgaben verantwortlich. Er informiert Rotmeerreisen sofort über Sicherheitsvorfälle, Unfälle, Beschwerden, Leistungsänderungen oder behördliche Maßnahmen.

8. Voucher, QR/PIN und Einlösung

Der Anbieter prüft Voucher ausschließlich im geschützten Anbieterbereich. Die Kunden-PIN wird vor Ort vom Kunden genannt und darf nicht vorab verlangt, gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden. Erst die korrekte Prüfung markiert die Leistung als durchgeführt und schafft die Bewertungsberechtigung.

Ein stornierter, abgelaufener, bereits eingelöster oder technisch gesperrter Voucher darf nicht akzeptiert werden. Unstimmigkeiten sind vor Leistungserbringung mit Rotmeerreisen zu klären.

9. Stornierungen und Rückzahlungen

Eine Kunden-Stornierungsanfrage wird dem Anbieter mit Begründung vorgelegt. Der Anbieter stimmt zu oder lehnt nachvollziehbar ab. Erst nach Anbieterentscheidung kann Rotmeerreisen Buchung, Rechnung und Voucher endgültig stornieren und eine etwaige Rückzahlung bearbeiten.

Der Anbieter darf nicht eigenmächtig im System als erledigt gekennzeichnete Beträge ändern. Gesetzliche Kundenansprüche und Verantwortlichkeiten für vom Anbieter verursachte Ausfälle bleiben unberührt. Bei einer neuen Leistung erfolgt eine neue Buchung statt einer stillen Umbuchung.

10. Bewertungen und Antworten

Nur eingelöste Voucher berechtigen zu einer Bewertung. Verifizierte positive und negative Bewertungen werden nach einer automatisierten Prüfung auf persönliche Angriffe, diskriminierende, nationalsozialistische und sexuell angreifende Inhalte unmittelbar veröffentlicht. Der Anbieter erhält darüber eine Benachrichtigung und darf öffentlich sachlich und professionell antworten, aber keine unnötigen Kundendaten, Drohungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte veröffentlichen. Ein Anspruch auf Entfernung unbequemer, aber rechtmäßiger Kritik besteht nicht; rechtswidrige oder nachweislich falsche Inhalte können gemeldet und geprüft werden.

11. Ranking und Sichtbarkeit

Die relative Sichtbarkeit wird hauptsächlich durch Übereinstimmung mit Kundenfiltern (Region, Kategorie, Merkmale, Sprache), Vollständigkeit/Aktualität, veröffentlichte Leistungen, Preisangaben, technische Verfügbarkeit, Bewertungswert und Anzahl verifizierter Bewertungen beeinflusst. Relevanz zur konkreten Suche wiegt stärker als allgemeine Profilpopularität. Moderations-, Sicherheits- oder Rechtsverstöße können Sichtbarkeit reduzieren.

Bezahlte Platzierungen werden nur mit gesonderter Vereinbarung und eindeutiger Kennzeichnung als Werbung/gesponsert eingesetzt. Rotmeerreisen bietet derzeit keine nicht gekennzeichnete Ranking-Bevorzugung gegen Zahlung.

12. Datenzugang

Während der Zusammenarbeit sieht der Anbieter die für eigene Anfragen, Buchungen, Voucher, Bewertungen und Antworten erforderlichen Daten. Er erhält keinen Zugriff auf Daten anderer Anbieter, interne Risikoregeln, vollständige Kundendatenbestände oder Geschäftsgeheimnisse. Rotmeerreisen nutzt aggregierte Plattformdaten für Betrieb, Sicherheit, Qualitätsverbesserung und gesetzliche Nachweise.

Nach Vertragsende endet der operative Portalzugriff. Gesetzlich aufzubewahrende Buchungs-, Abrechnungs-, Einwilligungs- und Kommunikationsnachweise bleiben gesperrt erhalten. Ein exportierbarer Datensatz eigener Profildaten und Vorgänge kann vor Ende der Zusammenarbeit angefordert werden, soweit Rechte Dritter und gesetzliche Pflichten nicht entgegenstehen.

13. Datenschutz und Drittlandtransfer

Anbieter verarbeiten Kundendaten nur für die konkrete Anfrage und Durchführung, schützen sie vor unbefugtem Zugriff und löschen sie nach Zweckfortfall, soweit keine eigenen gesetzlichen Pflichten bestehen. Eine Nutzung für eigene Werbung ist ohne gesonderte Rechtsgrundlage unzulässig.

Bei Übermittlungen nach Ägypten sind die DSGVO-Vorgaben für Drittländer zu beachten. Einzelne objektiv notwendige Buchungsübermittlungen können unter den engen Voraussetzungen von Art. 49 DSGVO erfolgen. Für regelmäßige Zusammenarbeit müssen vorab geeignete Garantien, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln samt Transferprüfung und ergänzenden Maßnahmen, vereinbart werden. Der Anbieter unterstützt Auskunft, Löschung, Sicherheitsvorfälle und behördliche Anfragen unverzüglich.

14. Moderation, Einschränkung, Sperrung und Beendigung

Rotmeerreisen kann einzelne Inhalte oder Funktionen einschränken, wenn konkrete Verstöße, Sicherheitsrisiken, fehlende Nachweise, Beschwerden, Betrugsverdacht oder behördliche Anforderungen vorliegen. Der Anbieter erhält grundsätzlich vor oder gleichzeitig mit der Maßnahme eine Begründung in Textform und Gelegenheit zur Stellungnahme.

Eine vollständige ordentliche Beendigung durch Rotmeerreisen wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher mit Begründung mitgeteilt. Eine sofortige Maßnahme bleibt zulässig, wenn eine gesetzliche Pflicht, zwingender Sicherheitsgrund, wiederholter Verstoß, Betrug, schwere Vertragsverletzung oder eine sonstige gesetzlich anerkannte Ausnahme vorliegt. Entscheidungen werden dokumentiert und auf begründeten Antrag überprüft.

15. Änderungen dieser Bedingungen

Geplante Änderungen werden dem Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Bei technisch oder wirtschaftlich komplexen Anpassungen gilt eine längere angemessene Frist. Kürzere Fristen sind nur bei gesetzlicher Pflicht, unvorhersehbarer Gefahr oder einer sonstigen zulässigen Ausnahme möglich. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits bestätigte Buchungen.

16. Beschwerdemanagement und Vermittlung

Anbieter können Beschwerden kostenlos an info@rotmeerreisen.de richten. Rotmeerreisen bestätigt Eingang, prüft nachvollziehbar und teilt Ergebnis und Gründe mit. Soweit Rotmeerreisen aufgrund seiner Unternehmensgröße von einem gesetzlich vorgeschriebenen internen P2B-Beschwerdesystem oder der Benennung von Mediatoren befreit ist, wird dieses freiwillige Verfahren dennoch angeboten. Wird die Ausnahme nicht mehr erfüllt, werden die gesetzlich erforderlichen Mediatoren vor Wirksamwerden benannt.

17. Haftung und Freistellung

Jede Partei haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantie, Produkthaftung oder sonstiger zwingender Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Anbieter stellt Rotmeerreisen von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner rechtswidrigen Leistung, fehlenden Berechtigung, unsicheren Durchführung oder von ihm bereitgestellten rechtsverletzenden Inhalten beruhen, soweit der Anbieter den Verstoß zu vertreten hat. Rotmeerreisen informiert ihn und ermöglicht angemessene Mitwirkung an der Verteidigung.

18. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingendes Recht am Leistungsort nicht entgegensteht. Für Kaufleute ist - soweit zulässig - der Geschäftssitz von Rotmeerreisen Gerichtsstand. Unwirksame Klauseln werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt; die übrigen Bedingungen bleiben bestehen.

Version 2.0 · Stand: 15. Juli 2026