RotmeerReisenÄgypten • Rotes Meer
Jetzt unvergessliche Abenteuer auf Rotmeerreisen buchen !Jetzt unvergessliche Abenteuer auf Rotmeerreisen buchen !

Voucher & Durchführung

Voucherbedingungen

Regeln für den sicheren Buchungsnachweis mit QR-Code und Kunden-PIN.

1. Bedeutung des Vouchers

Der Rotmeerreisen-Voucher dokumentiert eine bestätigte Tourbuchung und deren Preisaufteilung. Er ist kein steuerlicher Rechnungs- oder Zahlungsbeleg. Die Rechnung über die Rotmeerreisen-Leistung wird gesondert bereitgestellt; einen Beleg über die Zahlung des Restbetrags stellt bei Bedarf der lokale Anbieter nach den für ihn geltenden Vorschriften aus.

2. Erstellung und Aktivierung

Ein Voucher wird grundsätzlich erst erstellt, wenn der Anbieter die konkrete Buchung bestätigt und Rotmeerreisen den Zahlungseingang der eigenen Rechnung bestätigt hat. Ein Entwurf oder technisch noch nicht aktiver Code berechtigt nicht zur Durchführung.

3. Pflichtinhalt

Der Voucher enthält je nach Buchung Voucher- und Buchungsnummer, Kunde, identifizierbaren Anbieter/Leistungserbringer samt Kontakt, gebuchte Leistung, Termin/Zeit, Personen, Treffpunkt/Abholung, Gesamtpreis, Rotmeerreisen-Anteil, Restbetrag vor Ort, Währung, QR-Code, PIN, Status sowie Sicherheits- und Durchführungshinweise.

Der Kunde prüft den Voucher nach Erhalt und meldet erkennbare Abweichungen unverzüglich vor dem Termin.

4. Restbetrag beim Anbieter

Der Anbieter darf im Zusammenhang mit der bestätigten Buchung nur den im aktiven Voucher ausgewiesenen Restbetrag verlangen, sofern der Kunde nicht vor Ort ausdrücklich zusätzliche Leistungen bestellt. Solche Zusatzleistungen müssen transparent gesondert vereinbart und abgerechnet werden.

5. QR-Code, PIN und Einlösung

Der Anbieter scannt den QR-Code im geschützten Anbieterbereich. Die PIN bleibt beim Kunden und wird erst vor Ort nach erfolgreicher Zuordnung genannt. Erst die gültige Kombination bestätigt die Durchführung. Der Anbieter erhält in seiner PDF keine Kunden-PIN.

Die Einlösung ist einmalig. Stornierte, gesperrte, abgelaufene oder bereits eingelöste Voucher sind ungültig. Technische Probleme sind vor einer manuellen Bestätigung mit Rotmeerreisen zu klären.

6. Schutz vor Verlust und Missbrauch

QR-Code, öffentliche Prüfadresse und PIN dürfen nicht öffentlich geteilt oder unbefugten Dritten überlassen werden. Bei Verlust oder Missbrauchsverdacht ist Rotmeerreisen sofort zu informieren. Ein Voucher kann gesperrt und mit neuer Sicherheitskennung ersetzt werden; Identitäts- und Buchungsprüfung bleiben zulässig.

7. Stornierung

Eine Stornierungsanfrage macht den Voucher noch nicht ungültig. Erst nach Anbieterentscheidung und endgültigem internen Abschluss wird er storniert und aus den aktiven Kunden-/Anbieteransichten entfernt. Der Kunde erhält einen Stornobeleg beziehungsweise, soweit erforderlich, eine Rechnungskorrektur.

Rückzahlungen richten sich nach Leistungsstand, Verantwortungsbereich, Vereinbarung und zwingendem Recht. Es besteht keine pauschale Regel, nach der die Rotmeerreisen-Gebühr in jedem Fall verfällt.

8. Wetter, Sicherheit und Leistungsänderung

Kann eine Tour aus Wetter-, Sicherheits-, behördlichen oder vom Anbieter zu vertretenden Gründen nicht wie bestätigt stattfinden, dürfen Ersatztermin oder gleichwertige Alternative vorgeschlagen werden. Eine wesentliche Änderung erfolgt nicht ohne Zustimmung des Kunden. Gesetzliche Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9. Bewertung nach Durchführung

Nach erfolgreicher Einlösung kann der Kunde den Anbieter einmal bewerten. Dadurch wird die Bewertung technisch einer echten Buchung zugeordnet und als verifiziert gekennzeichnet. Weitere Regeln stehen in den Kunden- und Partnerbedingungen.

Version 2.0 · Stand: 15. Juli 2026